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Startseite > Bürgerservice > Gebühren
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 03.04.2018 eine neue Friedhofsgebührenverordnung beschlossen. Folgende Gebühren wurden festgesetzt:
Erdgrabstellen, und zwar zur Beerdigung bis zu 2 Leichen und Urnen € 220,- zur Beerdigung bis zu 4 Leichen und Urnen € 330,- sonstige Grabstellen: Gruft für 4 Leichen und Urnen € 1.100,- Urnensäulen bis zu 4 Urnen € 2.200,- (Verlängerung weitere 10 Jahre € 330,-)
Beisetzung einer Leiche im Erdgrab € 500,- Beisetzung einer Leiche oder Urnen in einer Gruft € 500,- Beisetzung einer Urne im Erdgrab € 100,- Beisetzung einer Urne in einer Urnensäule € 80,- Beisetzung einer Urne in einer Gruft € 500,-
Die Gebühr für die Benützung der Aufbahrungshalle und der Leichenkammer (Kühlanlage) beträgt für jeden angefangenen Tag € 15,-