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Heizkostenzuschuss 2021/2022
Die Landesregierung hat beschlossen, sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2021/22 in der Höhe von € 150,00 zu gewähren.
Erläuterungen zu den Richtlinien des NÖ Heizkostenzuschusses 2021/2022 Stand 1. Jänner 20211. Einkommensgrenzen:Bruttoeinkommensgrenze ist der geltende Richtsatz für die Ausgleichszulage (§ 293 ASVG).
1. Tabelle zur Prüfung der Einkommenshöchstgrenze (Brutto) für 2021:
Alleinstehend 1.000,48Alleinerziehend, 1 Kind 1.154,85Alleinerziehend, 2 Kinder 1.309,22Alleinerziehend, 3 Kinder* 1.463,59Ehepaar, Lebensgefährte 1.578,36Paar, 1 Kind 1.732,73Paar, 2 Kinder 1.887,10Paar, 3 Kinder* 2.041,473. erwachsene Person** 577,88 * Für jedes weitere Kind ist ein Beitrag von € 154,37 hinzuzurechnen,solange für dieses Kind Familienbeihilfe bezogen wird. ** Für jede weitere erwachsene Person ist ein Betrag von € 577,88 hinzuzurechnen.
2. Tabelle zur Prüfung der Einkommenshöchstgrenze bei BezieherInnen von Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz oder von Kinderbetreuungsgeld etc. (Brutto) für 2021:Alleinstehend 1.167,22Alleinerziehend, 1 Kind 1.347,31Alleinerziehend, 2 Kinder 1.527,40Alleinerziehend, 3 Kinder* 1.707,49Ehepaar, Lebensgefährte 1.841,42Paar, 1 Kind 2.021,51Paar, 2 Kinder 2.201,60Paar, 3 Kinder* 2.381,69
3. erwachsene Person** 674,20 * Für jedes weitere Kind ist ein Beitrag von € 180,09 hinzuzurechnen, solange für dieses Kind Familienbeihilfe bezogen wird. ** Für jede weitere erwachsene Person ist ein Betrag von € 674,20 hinzuzurechnen
16.11.2021