Wildbachbegehung

Grafik

Mitarbeiter des GVU Melk werden ab KW 38 Wildbachbegehungen in der Marktgemeinde Maria Taferl durchführen. Die Begehung ist auf Grund des Forstgesetzes 1975 § 101 durchzuführen und als wesentliche Katastrophenvorsorge zu bezeichnen. Durch die veranlassten Räumungen des Hochwasserabflussbereiches und die Aufzeichnungen von Übelständen können Auswirkungen von Wildbachkatastrophen oft wesentlich verringert werden. Die Marktgemeinde Maria Taferl ersucht alle GrundstücksbesitzerInnen im Einflussbereich von Wildbächen den Mitarbeitern des GVU Melk einen ungehinderten Zutritt zu den Wildbächen zu ermöglichen. Herzlichen Dank!

10.09.2021